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Einige Thesen zur Vorbereitung des Gesprächs am 13. Sept. mit Frau Staatssekretärin SIMONE PROBST



Fordert die Papierversion an beim Ak Wasser im BBU Freiburg !

Wir freuen uns über alle Anmerkungen, Hinweise und Vorschläge von Euch zu unserem Thesenpapier.

Nikolaus Geiler, ak wasser bbu,
unter wesentlicher Mitarbeit von
- Dr. Klaus Lanz, GREENPEACE
- Arne Panesar, ak wasser im bbu
- Jörg Lange, ak wasser im bbu
- Stefan Scheuer, ak wasser im bbu



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Was spricht gegen die Privatisierung und "Liberalisierung" des Wasserver- und Abwasserentsorgung?

Punkt A
  • Verlust der Kontrolle über strategische Entscheidungen der Wasserver- und Abwasserentsorgung durch gewählte Parlamente bzw. Regierungen/Bürgermeister.
  • Es gibt keinen aus Sicht der Verbraucher stichhaltigen Grund, die deutsche Wasserwirtschaft in privatwirtschaftliche Hände zu legen. Weder ist die Qualität des gelieferten Wassers zu beanstanden, noch ist das Wasser zu teuer. (Die teilweise extrem hohen Preise im Abwasserbereich, vor allem in den Neuen Bundesländern, gehen auf staatlich verordnete Planungsfehler zurück, nicht auf die öffentlichen Wasserbetriebe.)
  • Effizienzsteigerungen durch private Betreiber sind anhand von Beispielen aus Ländern mit privatwirtschaftlicher Wasserversorgung nicht zu belegen. Im Gegenteil, in England und Wales werden die Versorger derzeit von der Aufsichtsbehörde gezwungen, ihre Wasserpreise um durchschnittlich 13,7 % zu senken - und dafür niedrigere Dividenden an die Aktionäre auszuschütten (EUWID 10.08.1999).
  • Bei privatwirtschaftlicher Ausrichtung werden strategische Entscheidungen etwa der Wasserbeschaffung (Grundwasser vs. Uferfiltrat; Regen- und Grauwasserbewirtschaftung; effizientere Nutzung vs. Erschließung neuer Vorkommen) allein aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen getroffen. Ökologische Ziele wie die Schonung der Vorkommen lassen sich dann nur noch über Gesetze durchsetzen, gehören aber nicht mehr zum Eigenstandard der Wasserversorger.
  • In der Wasserversorgung gibt es anders als bei Strom, Gas oder Telefon per se KEINEN WETTBEWERB (natürliches Monopol). Ist der Versorgungsauftrag einmal vergeben, endet für 20 Jahre das Wirken des "Marktes". In England und Wales gibt es nur die sogenannte "comparative competition", bei lediglich der Preis bestimmter Leistungen (Qualitätsuntersuchungen, Aufbereitung, Reparatur oder Ausbau des Leitungsnetzes) von der Regulierungsbehörde verglichen werden.
Punkt B
  • Auch öffentliche Versorger arbeiten nicht in jeder Hinsicht optimal. Die Bilanz ist aber viel zu gut, um einen solch radikalen Einschnitt wie die Privatisierung zu rechtfertigen.
  • Sinnvoll wäre die Suche nach angepassten Strategien zur Optimierung des bestehenden deutschen Systems der Wasserversorgung, wobei privatwirtschaftliche Lösungen nur ein Element von vielen ist.
  • Auch die (vage) Chance einer verbesserten internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wasserversorger kann die Privatisierung der Branche nicht rechtfertigen.
  • Das "Regionalprinzip" droht bei der Privatisierung der Wasserwirtschaft unter die Räder zu kommen. Trotz dem Primat der ortsnahen Trinkwassergewinnung in den Landeswassergesetzen könnte "den Privaten" unter rein betriebswirtschaftlicher Betrachtungsweise der forcierte Ausbau der Fernwasserversorgung lukrativer erscheinen. Bei der Fachkonferenz "Zukunftsmarkt Wasser" wird die "regionale Bindung kommunaler Unternehmen" als "Markthemmnis" abgehandelt. So würde etwa eine privatwirtschaftliche Bodenseewasserversorgung sofort über Baden-Württemberg hinaus liefern.

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Welche Argumente werden für die Privatisierung vorgebracht?

Die Privatisierung in der Wasserwirtschaft wird u.a. folgendermaßen begründet:
  • Freisetzung von Rationalisierungs- und Kostensenkungspotentialen (letzteres schon allein durch die Größendegression: Einkauf von 5.000 km Rohrleitungsmaterials im Jahr anstatt nur von 500 m).
  • Der Anstieg der Wasser- und Abwasserpreise wird dadurch verlangsamt oder gar umgekehrt
  • Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der privatisierten Unternehmen.
  • Das private Know-how und Impulse der Investoren unterstützen die Neuorientierung zu Dienstleistungsunternehmen, Kundenausrichtung und Wirtschaftlichkeit.
  • Private Unternehmen haben einen besseren Zugang zum Kapitalmarkt.
  • Mehr Kostentransparenz, da die Quersubventionierung entfällt (Überschüsse aus der Wasserversorgung ---> Nahverkehr); dadurch "ehrlichere Preise".
  • Zudem besteht die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs.
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Wie lautet die Gegenargumentation der Umweltverbände?

Die beschriebenen Effekte können theoretisch im Vergleich zu Stadtwerkebetrieben tatsächlich eintreten.
  1. Gleichwohl gibt es genügend Beispiele auch aus der Privatwirtschaft, wo unwirtschaftlich gearbeitet wurde und Millionen Mark in den Sand gesetzt worden sind.
  2. Private Investoren haben generell nur ein Interesse an potentiell lukrativen Unternehmen ("Rosinenpickerei"). Weniger rentable Betriebe fallen der Alimentierung durch die öffentliche Hand (bzw. durch die GebührenzahlerInnen) anheim. Am Ende der Laufzeit des Übernahmevertrages wird der (Ab-)Wasserbetrieb wieder an die Kommune zurückgegeben. Wenn die Anlagen "auf Verschleis gefahren" worden sind, hat die Kommune das Nachsehen.
  3. Großinvestoren sind zumeist Aktiengesellschaften, die zunehmend unter die Kontrolle von international operierenden Investmentfonds geraten. Das dort praktizierte kompromißlose Diktat des Shareholder-Values unterwirft die Wasser- und Abwasserunternehmen einem rigiden Einsparkurs. Die hohen Renditeerwartungen können über folgende Möglichkeiten realisiert werden:
    • clevereres Management
    • Rationalisierung durch Abbau des "Personalüberhangs" ("das Personal wird am Rand der TVO-Grenzwerte gefahren") sowie durch Größendegression
    • Hintansetzung von ökologischen Zielen, sofern sie kurzfristig nicht mit Kosteneinsparungen verbunden sind. (Stadtwerke und Abwassereigenbetriebe berücksichtigen ökologische Gesichtspunkte stärker als dies bei privaten Gesellschaften mit einseitiger Ausrichtung auf Profitmaximierung der Fall ist.).
  4. Verlust der demokratischen Kontrolle der gemeindlichen Selbstverwaltungsorgane über die Unternehmen der kommunalen Daseinsvorsorge.
  5. Öffentliche Monopole" werden durch private Monopole ersetzt. Dabei werden sich durch Firmenzusammenschlüsse und durch den Einstieg von Großkonzernen die privaten Monopole kaum noch kontrollieren lassen.
  6. Möglicherweise Verlust des bislang freien Wissens- und Erfahrungstransfers, da neue Entwicklungen in privatisierten Wasser- und Abwasserbetrieben dem Patentschutz unterstellt werden.
  7. Gemäß dem Motto "Umwandlung von Wasser in möglichst viel Geld" wird Wasser nicht mehr als wichtigstes Lebensmittel, sondern nur noch als x-beliebige Handelsware verstanden.
  8. Durch die bereits jetzt stattfindende, fortschreitende Ausdünnung der staatlichen Wasserwirtschaftsverwaltung wird die Kontrolle der privaten Gesellschaften immer "löchriger".
  9. Der "frische Wind", der infolge der Privatisierung "verknöcherte Stadtwerkestrukturen" mit innovativem Geist durchblasen soll, kann auch negative Nebenwirkungen haben: Es droht ein Verlust des beim Stadtwerkepersonal vorhandenen tradierten "Wasser-know-hows". Durch die "sozialverträgliche Entsorgung" altgedienter (Ab-)Wasserwerker wird die über Jahrzehnte aufgebaute Fachkompetenz im praktischen städtischen Umgang mit Wasser/Abwasser aufs Spiel gesetzt ...
  10. Der positive Beschäftigungseffekt einer ökologisch ausgerichteten Betriebsführung geht bei privaten Gesellschaften unter dem Diktat von Shareholder-Value zunehmend verloren. (Die ÖTV schätzt den drohenden Arbeitsplätzeverlust im "liberalisierten" Energiemarkt auf 40.000 Stellen.)
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Welche Entwicklungen sind wahrscheinlich?

Der Trend zur Privatisierung und "Liberalisierung" in der Wasserwirtschaft ist nicht unumkehrbar. Folgende der Wasserver- und Abwasserentsorgung sach- und fachfremde Gründe erzeugen allerdings politischen und wirtschaftlichen Druck:
  • Die wachsende Finanznot der Kommunen verführt zum Verkauf der Wasser- und Abwasserbetriebe
  • Durch die Liberalisierung des Strommarktes - und künftig auch des Nahverkehrbereichs - werden Stadtwerke geschwächt oder gar aufgelöst. Die an die Stadtwerke gebundenen Wasserversorgungen könnten damit ebenfalls der Privatisierung und der Konzentration im Energiemarkt anheimfallen.
  • Die (kommende) EG-Konzessionsrichtlinie könnte diesen Trend verstärken.
  • Durch die im Wirtschaftsministerium angestrebte völlige Aufhebung von Paragraph 103 im Wettbewerbsrecht würden die Gebietsmonopole der Wasserversorgung aufgehoben.
  • Der Dachverband der Wasserwerke (BGW) ist dabei, mangels öffentlicher Aufmerksamkeit den letzten halbherzigen Widerstand gegen die anbrandende Privatisierungswelle aufzugeben.
  • Selbst der Umwelt angeblich nahestehende Kreise - wie der sogenannte Sachverständigenrat für Umweltfragen - propagieren inzwischen die "Liberalisierung" auf dem Wassermarkt (Forderung nach kostendeckenden Preisen in Grundwassermangelgebieten).
  • Das Bundesumweltministerium scheint der Entwicklung unbeteiligt zuzusehen, anstatt "proaktiv" und politikgestaltend einzugreifen.
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Was schlägt die Umweltbewegung vor?

Als Alternative zur Privatisierung sollte der Übergang vom Regie- zum Eigenbetrieb (gfs. auch zur Eigengesellschaft) propagiert werden. Wo schwierige lokale Wasserbedingungen herrschen, kann auch die Kooperation von benachbarten Wasser- und Abwasserunternehmen sowie die Zusammenlegung des Wasser- und Abwasserbereichs sinnvoll sein. Dezentrale Anlagen sollten im organisatorischen Verbund betrieben werden. Mit der Ausnutzung aller Synergievorteile, die der Querverbund bietet, können Stadtwerke dem Privatisierungsdruck entgegentreten.

Eine Gemeinschaftsinitiative von BMU, LAWA und den Verbänden der Wasserwirtschaft sollte die Vorteile kommunaler Querverbundsunternehmen im Hinblick
  • auf die demokratischer Einflußnahme,
  • auf das Regionalprinzip und
  • auf die Ökologie
gebührend hervorheben.

Wir schlagen dem BMU ferner vor, zusammen mit der LAWA, dem DVGW und der ATV eine Initiative zu ergreifen, Wasser- und Abwasserbetriebe so zu ertüchtigen, daß sie sich vor "feindlichen Übernahmen" besser erwehren können. Hierzu gehört, daß Wasserbetriebe in die Lage versetzt werden, die Qualitätsanforderungen des geplanten DVGW-Arbeitsblattes W 1000 zu erfüllen. Korrespondierend sollten die Abwasserbetriebe dazu angeleitet werden, die von der ATV erarbeitenden Qualitätsmanagementsysteme und -kriterien zur Anwendung zu bringen. Wasser- und Abwasserbetriebe, die hohe Qualitätsanforderungen im Hinblick auf ihre Produkte (Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung) sowie im Hinblick auf ihre "Kundenorientierung" erfüllen, bieten in sachlicher Hinsicht keine Angriffsflächen, die für eine Privatisierung sprechen.
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Wie kann ich den Tiger reiten, ohne von ihm gefressen zu werden?

Falls sich die Privatisierung in Einzelfällen nicht verhindern lassen sollte, wäre folgende "Auffanglinie" zu diskutieren: Notwendig wäre hierzu die Erarbeitung von Thesen, die man unter das Motto stellen könnte "Wie kann ich den Tiger reiten, ohne von ihm gefressen zu werden?"
Das heißt: Wenn sich letztlich der Privatisierungskurs durchsetzt, dann sollte seitens des BMU den zur Privatisierung entschlossenen Kommunen ein Leitfaden zur Verfügung gestellt werden, wie in den Verträgen zum Verkauf der Wasser- und Abwasserbetriebe ökologische Mindeststandards festgelegt werden können.

Als "ökologische Leitplanken" im Privatisierungsvertrag
wären u.a. folgende Punkte zu benennen:
  • Mindestens 51 % der Anteile bleiben bei der Kommune, um deren Einfluß zu sichern.
  • Unbedingte Transparenz im Hinblick auf Kosten und Gebühren sowie eine ökologische Berichterstattung. (Wer nicht bereit ist, die Gebührengestaltung offen auf den Tisch zu legen, sollte keine Chance zur Übernahme eines Wasser- und/oder Abwasserbetriebes bekommen. Die Kostentransparenz ist ein Schlüssel zum nachhaltigen Wirtschaften mit dem Trinkwasser.)
  • Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips sowie der Nachhaltigkeit
  • aktive Beteiligung am AGENDA 21-Prozeß
  • Entwicklung, Durchsetzung und Verbreitung ökologischer Sanitärtechniken und alternativer Verfahren der Siedlungswasserwirtschaft
  • Installierung eines "Öko-Beirates", der neben dem Aufsichtsrat die externe Kontrolle des Unternehmens wahrnehmen kann.
  • Der für Abwasserbetriebe vorgeschriebene Gewässerschutzbeauftragte nach § 21 g WHG darf - im Gegensatz zur bisherigen kommunalen Praxis - nicht mit dem Betriebsleiter der kommunalen Kläranlage identisch sein.
  • Besetzung der Managementpositionen nach Sach- und Fachkunde und nicht zur lukrativen "Endlagerung" abgehalfteter PolitikerInnen. Bei der Berufung der Geschäftsführer- bzw. Vorstands- und Aufsichtsratsposten ist verbindlich (!) darauf zu achten, daß die KandidatenInnen nicht nur die üblichen juristischen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse sowie nachgewiesene Managementfähigkeiten vorzuweisen haben, sondern daß sie ökologische Kenntnisse im Bereich der Wasserwirtschaft bereits erfolgreich unter Beweis gestellt haben müssen.
  • Der "Leitfaden" sollte eine "Checkliste" enthalten, auf welche Punkte das Management und die MitarbeiterInnen eines ökologisch ausgerichteten Wasser- und/oder Abwasserbetriebes zu achten haben. Die Checkliste wird entsprechend der Fortentwicklung einer ökologisch orientierten (Siedlungs-)Wasserwirtschaft kontinuierlich fortgeschrieben.
  • gfs. Beteiligung am Öko-Audit (EMAS II), sofern sichergestellt ist, daß es sich dabei nicht um eine ökologische Feigenblatt-Veranstaltung handelt.
Dem BMU schlagen wir vor, in Zusammenarbeit mit der LAWA (und gfs. den kommunalen Spitzenverbänden sowie der ATV und dem DVGW) einen entsprechenden Leitfaden für privatisierungswillige Kommunen zu erstellen. (Der Ak Wasser im BBU ist gerne bereit, sich an der Erstellung eines derartigen Leitfadens zu beteiligen.)
(Als Anknüpfungspunkt könnten für einen derartigen Leitfaden die - allerdings mit anderer Zielrichtung formulierten - BMU-Broschüren von Anfang der 90er Jahre zur Privatisierung dienen:
  • "Privatisierung der kommunalen Abwasserentsorgung - Ja oder Nein?"
  • "Privatwirtschaftliche Realisierung der Abwasserentsorgung - Musterverträge"
  • "Privatwirtschaftliche Realisierung der Abwasserentsorgung - Erfahrungsbericht"
  • Außerdem: "2. Bericht zur Beschleunigung des Aufbaus einer effizienten Umweltschutzinfrastruktur in den neuen Ländern durch privatwirtschaftliche Organisationsformen"
* [Infodienst Kommunal der Bundesregierung Nr. 91 v. 6.5.94] Anknüpfungspunkt wäre ferner die ATV-Information "Betriebsformen der kommunalen Abwasserbeseitigung") Die "Markteinführung" des Leitfadens sollte durch Tagungen und aktive Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden.

Ferner schlagen wir vor, daß das BMU mit der LAWA Verhandlungen aufnimmt, wie in den Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften der Länder zur Umsetzung des "Privatisierungsparagraphen" 18 a (2) Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) die zuvor genannten ökologischen Mindeststandards berücksichtigt werden können (beispielsweise mittels einer Empfehlung oder Richtlinie).
(Dabei kann an die kritische LAWA-Publikation zur Privatisierung auf der Basis des LAWA-Kongresses von 1994 zur Privatisierung angeknüpft werden: "Als ein Ergebnis des obengenannten Kongresses in Ludwigsburg kann festgehalten werden, daß bislang kein Betreiber- oder Privatisierungsmodell bekannt ist, bei dem unter der Voraussetzung vergleichbarer Standards eine Kosteneinsparung mit der Folge einer Gebührenredukution für den Bürger nachgewiesen werden konnte" [Landtags-Drs. Ba.-Wü. 11/4826].)
Darüber hinausgehend sollte bei der nächsten Novelle des WHG das "Ökokriterium" von vornherein Eingang in den § 18 a (2) finden.
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© '99 AK Wasser